REACH

Die europäische Chemikalienverordnung EG 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, die am häufigsten als REACH bezeichnet wird, ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Ziel von REACH ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten und die Vorschriften für chemische Stoffe in Europa zu vereinheitlichen.

COVENTYA nimmt seine Rolle als nachgeschalteter Anwender und die damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der europäischen Chemikaliengesetzgebung sehr ernst. Unser Produktportfolio wurde auf mögliche Registrierungs- und Zulassungspflichten innerhalb der REACH-Verordnung überprüft. Die Registrierung der identifizierten Stoffe wurde fristgemäß zum 1. Juni 2018 abgeschlossen. Dies stellt sicher, dass alle Rohstoffe, die zur Herstellung der an unsere Kunden gelieferten Produkte benötigt werden, registriert wurden.

Die wichtigste Informationsquelle in der Lieferkette ist das Sicherheitsdatenblatt. Unsere Produkte sind Formulierungen/Gemische und werden gemäß der Verordnung EC 1272/2008 nach Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) klassifiziert, gekennzeichnet und verpackt. Die Sicherheitsdatenblätter von COVENTYA entsprechen dem aktuellen Anhang II der REACH-Verordnung und können von unseren Kunden über ein dafür vorgesehenes Portal heruntergeladen oder bei den zuständigen Abteilungen angefordert werden.

SVHC-Stoffe (Substances of very high concern) können auch in Galvanikprozessen vorkommen. Gemäß REACH müssen SVHC-Stoffe > 0,1 Gew.-% als Bestandteil von Gemischen gemeldet werden. Sobald neue Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen werden, prüfen wir unsere Produkte diesbezüglich. Sofern SVHC-Stoffe vorhanden sind, erfüllen wir unsere Informationspflicht für unsere Kunden, indem wir diese über unsere Sicherheitsdatenblätter gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kommunizieren. In Abschnitt 3  (Zusammensetzung/Informationen zu Bauteilen) des Sicherheitsdatenblattes werden Stoffe, die in der SVHC-Kandidatenliste aufgeführt sind, explizit als SVHC-Stoffe identifiziert. Genauso gehen wir bei der Weitergabe bekannter REACH-Registrierungsnummern vor. Auch hier werden die REACH-Registrierungsnummern den einzelnen Inhaltsstoffen in Abschnitt 3 zugeordnet.

COVENTYA ist kein Hersteller von Artikeln – daher sind wir von der Informationspflicht im Sinne von Artikel 33 der REACH-Verordnung nicht betroffen. Sie können den SVHC wt% in Artikeln  anhand der IMDS-Daten ermitteln. Bitte beachten Sie die IMDS-ID auf der letzten Seite unserer technischen Datenblätter.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

GERMANY

REACH.Germany@coventya.com

ITALY

REACH.Italy@coventya.com

FRANCE

REACH.France@coventya.com

SPAIN

REACH.Spain@coventya.com

SWEDEN

REACH.Sweden@coventya.com

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